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Externer Datenschutzbeauftragter

    Wann ist ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen notwendig?

    Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (bzw. externer Datenschutzbeauftragter) ist dann notwendig, wenn ein Unternehmen bestimmte Grenzen überschreitet. In Deutschland muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen dauerhaft mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind. Auch bei weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann eine Benennung erforderlich sein, zum Beispiel wenn die Art und der Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine systematische Beobachtung von Betroffenen bedeutet oder wenn das Unternehmen die Verarbeitung von besonders schützenswerten Daten (z.B. Gesundheitsdaten oder biometrischen Daten) zu seinen Kerntätigkeiten zählt. Ein Unternehmen, das diese Grenzen überschreitet, muss gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Datenschutzbeauftragten benennen. Ein freiwillige Benennung ist in jedem Fall möglich, z.B. um Kundinnen und Kunden ein sicheres Gefühl bei Vertragsabschluss oder Einkauf zu geben. Für Unternehmen, die keine eigener Mitarbeiterin oder keinen eigenen Mitarbeiter dafür abstellen möchten, ist ein externer Datenschutzbeauftragter ein zuverlässige und kostengünstige Möglichkeit die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und das Thema Datenschutz im Unternehmen voranzubringen.

    Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?

    Ein externer Datenschutzbeauftragter hat mehrere Aufgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Einige seiner wichtigsten Aufgaben sind:

    1. Beratung des Unternehmens: Der externe Datenschutzbeauftragte berät das Unternehmen bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften und stellt sicher, dass die Unternehmenspraktiken den geltenden Gesetzen entsprechen.
    2. Der externe Datenschutzbeauftragte führt das Unternehmen durch den Prozess der Erstellung und die weitere Pflege der gesetzlichen Pflichtdokumentation.
    3. Überwachung der Einhaltung: Der externe Datenschutzbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften innerhalb des Unternehmens und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Datenschutzpraktiken.
    4. Schulung des Personals: Der externe Datenschutzbeauftragte schult das Personal des Unternehmens über die relevanten Datenschutzgesetze und -verordnungen und sichert, dass alle Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse haben, um ihre Aufgaben datenschutzkonform auszuführen.
    5. Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde: Der externe Datenschutzbeauftragte kommuniziert mit der zuständigen Aufsichtsbehörde und stellt sicher, dass das Unternehmen alle Anforderungen der Aufsichtsbehörde erfüllt.

    Durchführung von Datenschutz-Audits: Der externe Datenschutzbeauftragte führt regelmäßige Audits durch, um sicherzustellen, dass die Datenschutzpraktiken des Unternehmens den geltenden Gesetzen entsprechen.

    Zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte ab 99 EUR* im Monat!

    Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

    Der Preis für einen externen Datenschutzbeauftragten variiert je nach Größe und Art des Unternehmens, sowie dem Umfang, der über die reine Pflichterfüllung hinausgehenden Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten. Unsere Tarife beginnen bei 99 EUR  netto je Monat für sehr kleine Unternehmen und reichen bis zu vier- oder fünfstelligen Größenordnungen für einen Rundumservice bei größeren Unternehmen.

    Beim Preisvergleich mit einem internen Datenschutzbeauftragten als Angestellte oder Angestellter sollte beachtet werden, dass zusätzlich zu den Lohnkosten auch Kosten für regelmäßige Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten anfallen. Zu dem erhöhen Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubs- und Krankheitstage sowie andere arbeitsrechtliche Beträge die einzuplanenden Kosten. Es auch zu bedenken, dass interne Datenschutzbeauftragen einen besonderen Kündigungsschutz genießen.

    Betrachtet man die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten in einer Kosten-Nutzen-Analyse, so stehen monatlich planbare Kosten für den Regelfall und klar definierte Honorarsätze für besondere Aufgaben und Notfällen, schwer einzuschätzende potenzielle Strafen und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Datenschutzgesetze gegenüber. Im Vergleich zu einen internen Datenschutzbeauftragten punktet ein externer Datenschutzbeauftragter insbesondere durch die Expertise und den Erfahrungsweitergabe aus Praxisfällen, sowie des neutralen Blicks von außen. Dieses hilft bei der Vermeidung von Interessenskonflikten und setzt den Fokus auf die von der Geschäftsführung gewünschten Prioritäten.

    *Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbständige und Freiberufler*innen in Deutschland und nicht an Verbraucher*innen. Alle angegebenen Preise sind zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Es gelten detaillierte Vertragsbedingungen, die wir Ihnen mit unserem Angebot zusenden.

    Der Inhalt dieses Beitrags wurde von uns sorgfältig aus öffentlichen Quellen und bekannten Einschätzungen zusammengestellt. Es sollten keine Entscheidungen allein auf Basis der Informationen in diesem Text getroffen werden. Er stellt auch keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

    Datenschutz von zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten!