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Google Fonts Abmahnung

    Abmahnungen durch den Einsatz von Google-Fonts?

    In den letzten Wochen haben uns diverse Nachrichten zu Abmahnungen bezüglich Google Fonts erreicht. Hier zu ein paar Hintergründe.

    Wie funktioniert Google-Fonts?

    Damit eine Webseite Schriftarten anzeigen kann, die nicht auf dem Gerät des Nutzers installiert sind, muss die Webseite diese Schriftarten zur Verfügung stellen. Die Schriftarten-Dateien sind im Verhältnis zu anderen Dateien einer Webseite recht große Dateien. Deshalb hat es sich international eingebürgert, diese von einem externen Punkt, einem sogenannten Content Delivery Framework direkt herunterzuladen, wenn der Benutzer die Seite aufruft. Die Schriftart kommt also nicht vom eigenen Server, sondern z.B. vom Google-Server. Davon verspricht sich der Webdesigner Vorteile bei der Performance und der Entlastung des eigenen Servers. Leider ist dieses Vorgehen aus Sicht der Datenschutzbehörden in der EU problematisch, da dabei die IP Adresse des Nutzers an die Google-Server übertragen wird. Zu dem ist davon auszugehen, dass die Daten damit auch in die USA übertragen werden. Außerdem wird Google diese Daten vermutlich auswerten und weiterverwenden. Dieses Vorgehensweise bedarf aber der Einwilligung des Webseite-Besuchers. Websitebetreiber, die Google Fonts nicht zumindest in der Datenschutzerklärung erwähnen und bis zur Einwilligung durch einen sogenannten Cookie-Banner die Nutzung blockieren, handeln damit nach der Auffassung der Datenschutzbehörden nicht im Sinne der DSGVO.

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    Google-Fonts besser lokal hosten?

    Möglichweise reicht es auch nicht aus, die Google-Fonts Aufrufe hinter der Einwilligung zu verstecken. Es besteht bei den meisten Schriftarten die Möglichkeit, diese hinunterzuladen und kostenfrei lokal zu hosten. Ob das möglich ist, kann in den Lizenzbedingungen der Schriftart nachgesehen werden. Ist diese Lizenz dem Open-Source Bereich zuzuordnen, so ist eine lokale Einbindung in der Regel unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wäre dieses der Fall, könnte die lokale Einbindung als milderes Mittel im Sinne der Datensparsamkeit verstanden werden und wäre einer Einbindung über Google vorzuziehen.

    Abmahnung erhalten?

    Ihren Einzelfall kann nur ein Anwalt bewerten, ob eine Abmahnung rechtmäßig ist. Aber viele Anwälte, mit denen ich gesprochen habe, hatten zumindest große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung aus Abmahnwellen. Beachten Sie hier, dass einige Schreiben auch Auskunftsrechte nach der DSGVO geltend machen. Diese Betroffenenrechte müssen Sie in jedem Fall beantworten. Am besten ziehen Sie hier Ihren Datenschutzbeauftragten zur Rate.

    Wie kann ich meine Seite besser vor Abmahnungen schützen?

    Der beste Schutz ist eine gute Vorbereitung. Nehmen Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst und erfüllen Sie alle Dokumentationspflichten, damit Sie im Fall von Anfragen auskunftsfähig sind. Scannen Sie Ihre Webseiten, z.B. mit unserem Websitescanner (ab Paket Blue enthalten oder auch separat erhältlich). So können Sie die Arbeiten Ihres Webdesigners überprüfen. Dieser professionelle Scanner überprüft die gesamte Website, inkl. öffentlich zugänglicher Unterseiten und nicht nur einzelne URLs wie dieses die frei verfügbaren Scanner tun. Verwenden Sie eine Einwilligungslösung, die Zugriffe auf externe Dienste und das Setzen von Cookies zuverlässig steuert. Auch hier können wir eine renommierte Lösungen in unseren Paketen oder auch separat anbieten.

    *Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbständige und Freiberufler*innen in Deutschland und nicht an Verbraucher*innen. Alle angegebenen Preise sind zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Es gelten detaillierte Vertragsbedingungen, die wir Ihnen mit unserem Angebot zusenden.

    Der Inhalt dieses Beitrags wurde von uns sorgfältig aus öffentlichen Quellen und bekannten Einschätzungen zusammengestellt. Es sollten keine Entscheidungen allein auf Basis der Informationen in diesem Text getroffen werden. Er stellt auch keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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