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Welche Datenschutzregeln muss ich als Kleinstunternehmen beachten?

    Als Kleinstunternehmen gelten meist die gleichen Datenschutzregeln wie für größere Unternehmen. Das bedeutet, dass Sie sich auch als Kleinstunternehmen an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten müssen.

    Hier sind einige wichtige Datenschutzregeln, die Sie als Kleinstunternehmen beachten sollten:

    • Benennung eines Datenschutzbeauftragten: Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist auch für ein Kleinstunternehmen notwendig, wenn das Unternehmen bestimmte Grenzen bei der Art und Menge der verarbeiteten personenbezogenen Daten überschreitet. Sie können jederzeit freiwillig einen Datenschutzbeauftragten  benennen.
    • Datenschutzerklärung: Sie müssen eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website bereitstellen, in der Sie erläutern, welche personenbezogenen Daten Sie erheben und wie Sie diese verarbeiten.
    • Einwilligungserklärung: Sofern keine andere Rechtsgrundlage greift, müssen Sie eine Einwilligungserklärung von jeder Person einholen, deren personenbezogene Daten Sie verarbeiten möchten. Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und unmissverständlich sein.
    • Datensicherheit: Sie müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Diebstahl, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.
    • Auftragsverarbeitungsvertrag: Wenn Sie Dienstleister beauftragen, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, müssen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
    • Informationspflichten: Sie müssen betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren. Diese Informationen müssen in einer leicht verständlichen Sprache bereitgestellt werden.
    • Betroffenenrechte: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung: Personen haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind. Sie haben auch das Recht, ihre Daten berichtigen oder löschen zu lassen, wenn diese unrichtig oder nicht mehr erforderlich sind. Auch als Kleinstunternehmen müssen Sie vorbereitet sein diese Pflichten zu erfüllen und für die betroffenen Personen erreichbar sein.
    • Datenschutz-Folgenabschätzung: Wenn Sie eine Datenverarbeitung durchführen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen darstellt, müssen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.

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    Es ist wichtig, dass Sie sich mit den geltenden Datenschutzregeln vertraut machen und sicherstellen, dass Sie diese als Kleinstunternehmen einhalten. Wir entlasten Sie als Verantwortlichen bei den lästigen täglichen Pflichten und der Pflege der Pflichtdokumentation. Machen Sie es sich einfach und leicht und nehmen Sie Datenschutz ernst. Wir klären Sie in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch über die ersten Schritte zur Verbesserung Ihres Datenschutzes auf.

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    Der Inhalt dieses Beitrags wurde von uns sorgfältig aus öffentlichen Quellen und bekannten Einschätzungen zusammengestellt. Es sollten keine Entscheidungen allein auf Basis der Informationen in diesem Text getroffen werden. Er stellt auch keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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